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Schüer aufgepasst: Was Radl-Sünden kosten können

Wer morgens zur Schule radelt, hört gerne per Ohrstöpsel Musik aus dem MP-3 Player. Was viele nicht wissen. Dass ist streng genommen ein Verstoss gegen die StVO. Wer erwischt wird, muss im schlechtesten Fall zahlen. Ebenso wie auch bei Erwachsenen gilt: Finger weg vom Handy!

Vermeindliche "Kavaliersdelikte" ahndet die Polizei mit empfindlichen Geldstrafen, wahre Attacken gegen das jugendliche Taschengeldbudget. Ein blaues und etwa 230 Seiten dickes Büchlein namens Bussgeldkatalog regelt dafür die Strafen - bundeseinheitlich. Das heisst: Bei Rot über die Ampel zu flitzen kostet überall in Deutschland das gleiche.
Dennoch: In der Praxis haben die Polizeibeamten vor Ort natürlich immer noch einen Ermessensspielraum. Bevor man den auslotet, sollte man dies wissen:

Bei Rot über die Ampel ...
... kann den Radler zwischen 25 und 100 Euro kosten. Allerdings kommt es immer darauf an, ob man andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht.

Wer also noch bei Rot über die Ampel huscht, wenn die schon vor mehr als einer Sekunde umgeschaltet hat oder dabei einen Unfall verursacht, kann die Höchststrafe von 100 Euro aufgebrummt bekommen.

Auf dem Rad telefonieren oder Musik hören ...
Manche junge Leute, aber auch ältere, können die Hände nicht vom Handy lassen und telefonieren sogar auf dem Fahrrad. Keine gute Idee - meint da die Polizei. Denn das Telefonat kann vom Verkehr ablenken. Wer also erwischt wird, blecht schnell mal 25 Euronen. Glimpfliger und günstiger läuft die Fahrt mit MP3-Player Kopfhörern ab: 10 Euro Strafe.

Fehler beim Abbiegen:
Weil ein Rad keinen Blinker hat, macht es durchaus Sinn, andere Verkehrsteilnehmer per Handzeichen darüber zu informieren, wohin man fahren möchte. Das wird oft vergessen - kann aber zwischen 10 und 35 Euro kosten.
Auch rasant "die Kurve schneiden" wird von den Jungs in Blau oder Grün nicht gerne gesehen - da werden 10 bis 25 Euro fällig. Wer beim Abbiegen dann auch noch Fussgänger in Gefahr bringt, ist laut Bussgeldkatalog sogar mit 40 bis 50 Euro dabei.

In falscher Richtung fahren:
Wer eine Einbahnstrasse oder einen Radweg in die falsche Richtung befährt, muss laut Bussgeldkatalog 15 bis 30 Euro Strafe berappen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Manche Radwege oder Einbahnstrassen darf man in beide Richtungen befahren. aktiv Radfahren Tipp: Weil das Autofahrer oft nicht wissen, unbedingt hier voraussschauend fahren und eventuell ausweichen. Sicher ist sicher.

Bei Dunkelheit ohne Licht:
Gerade in der dunklen Jahreszeit sind lichtscheue Gestalten auf Rädern Ursache vieler Unfälle. Also liebe Schüler und andere: Licht an und möglichst noch Reifen mit reflektierenden Flanken montieren oder Reflektoren in die Speichen klippen. Wichtig: Reflektoren oder zusätzliches Licht an der Kleidung ist erlaubt und fördert die schnelle Erkennbarkeit. Mit Licht fahren spart zwischen 10 und 35 Euro. PS. Helle Kleidung oder eine helle Mütze bringen zusätzliche Sicherheit.

übrigens: Wer unter 14 ist, gilt noch als schuldunfähig - sollte aber trotzdem nicht über rote Ampeln pesen. Natürlich gibt es noch viel mehr zu beachten. Den kompletten Bussgeldkatalog gibt es auch im Internet: www.bussgeldkataloge.de


© (Quelle: aR Recherche)


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