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Urteil: Radfahren ohne Licht bedeutet Haftung bei Unfällen

Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, haften bei Unfällen für die auftretenden Schäden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin....

Der Verein beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) in Frankfurt/Main hin (Az.: 24 U 201/03). Verhandelt wurde den Angaben zufolge der Fall einer Frau, die in der Dämmerung mit ihrem Wagen zwei Radrennfahrern ausgewichen war.

Bei dem Ausweichmanöver kam es zu einem Zusammenstoss mit einem anderen Auto auf der Gegenfahrbahn. Die Frau wurde verletzt, ihre Mutter auf dem Beifahrersitz getötet. Die Frau verlangte von den Radfahrern Schadensersatz, da sie wegen deren fehlender Beleuchtung zu dem ruckartigen Ausweichmanövern gezwungen worden sei.

Das Gericht gab der Frau recht, so der DAV. Zwar hatten die Radfahrer behauptet, dass sie Batterielampen an ihren Jacken befestigt hatten. Dies wurde vor Gericht zum einen bezweifelt, ausserdem würden derart befestigte Batterielampen ohnehin nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Beleuchtung müsse vielmehr laut der Strassenverkehrsordnung fest am Fahrrad angebracht sein. Die Richter sahen den grössten Teil der Unfallschuld bei den Radfahrern. Der Frau wurden 40 Prozent Mitverschulden angerechnet, dies gehe aus der allgemeinen Betriebsgefahr eines Personenwagen hervor.

© (Quelle: aR Recherche/Deutscher Anwaltsverein)


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