StVO-Novelle stärkt die Rechte der Radfahrer

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreicht werden, die das Radfahren sicherer machen und die Rechte der Radfahrer stärkt. So gilt etwa beim Überholen von Radfahrern künftig inner- und außerorts ein klar definierter Mindestabstand. Auch für rechtsabbiegende Lkw gelten neue Regeln. Die Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Zur Einhaltung der Vorschriften beabsichtigen erhöhte Bußgelder im Sinne der Verkehrserziehung einen gewissen Abschreckungseffekt. 

Die visualisierte „Street Love Story" ist eine spielerische Kurzgeschichte in Bildern oder Clips die beschreibt welche Verbesserungen die Straßenverkehrsordnung u.a. für Radfahrer bringt. So wird in der neuen StVO-Novelle beispielsweise nicht nur die bestehende Grünpfeilregelung auf Radfahrer ausgedehnt sondern sie erhalten eigens ein Grünpfeil-Verkehrszeichen. Dazu ist es künftig generell verboten auf dem Schutzstreifen zu parken. Überdies stellt die Neufassung der bestehenden Regelung klar, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden nun grundsätzlich gestattet ist, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden (für den Fall besteht die Pflicht hintereinander zu radeln). Wichtiger Sicherheitsaspekt: Der Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge ist in der neuen StVO eindeutig geregelt. Vormals war die Vorgabe durch die Formulierung „ausreichender Seitenabstand“ lediglich schwammig definiert. Auf Fahrrädern dürfen Personen nur dann mitgenommen werden, wenn sie zur Personenbeförderung geeignet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist.

Bundesminister Andreas Scheuer: "Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert."