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Inhaltsverzeichnis

> Roadbook - Benutzerhinweise<
>Tachoabweichungen - Justierungshilfen
> Verhaltensregeln
> ADFC - Leitsätze zum Mountainbiking
> Kriterienkatalog des ADFC für Radfernwege
> Vorsichtsmaßnahmen für Mountainbiker
> Radfahren ist aktiver Umweltschutz
> Haftungsausschluss




Roadbook-Legende

Der Begriff "Radwegeknotenpunkt" bezeichnet einen Standort, an dem Radrouten aufeinander treffen, sich verzweigen, enden oder starten. Schwerpunktmäßig stellen Start-, u. Zielpunkte Radwegeknotenpunkte dar, dessen Anzahl tangierender Radwanderwege die Anbindungsdichte an das Fernradwegenetz widerspiegelt.



Zwei sich verzweigende Pfeile, weisen auf "abzweigende" oder "fortsetzende" Radwanderwege-Alternativen hin. Alternativrouten sind kursiv in kleinerer Schriftgröße dargestellt.



Berg-, u. Gefällsymbol kennzeichnen Niveauunterschiede. Bergfaktorangaben (BSG) zeigen "einzelne" Berganstiege auf, die erheblich vom GSG (Gesamtschwierigkeitsgrad) u. ISG (intervallspezifizierter Schwiergikeitsgrad) abweichen



"Bayernbike-Sternchen" machen auf besonders eindrucksvolle Landschaftsabschnitte, Aussichtspunkte etc. aufmerksam

Rastplätze in "herausragend" landschaftlicher Umgebung sind durch ein (Bayernbike-Gütesiegel) gekennzeichnet



Gefahrenhinweise (Warndreieck), stellt nur eine subjektive, unvollständige Auswahl dar – mit weiteren Gefahrenstellen ist jederzeit zu rechnen



Gaststätten-, Übernachtungs-, Info-, Pavillon-, (Wetterschutz) und Schloss,- Burgsymbol ergänzen das Infoangebot

Rastplätze mit Bayernbike-Gütesiegel erfüllen i.d.R. folgende Kriterien:

Das Qualitätssiegel soll Radlern die Rastplatzposition in besonders reizvoller Naturlandschaft anzeigen, um „optimierte Zwischenstopps“ planbar zu machen.
Das Hauptkriterium für die Rastplatz – Qualitätssiegelvergabe ist die geographische / topographische Lage. Panoramaaussichten, Waldlichtungen, Flussufer, Seen in ruhiger, abgeschiedener Lage fließen gewichtet in die Bewertung ein. Die Qualität der ausgezeichneten Rastplätze bezieht sich generell auf den entsprechenden Radwanderweg, d.h. ein Rastplatzvergleich unterschiedlicher Radwanderwege ist wegen individueller Landschaftsausprägungen (Ebenen, Mittel-, Hochgebirge, Flusslandschaften, Wald-, Wiesen Moore usw.), Streckenverlauf und Streckenprofil nur beschränkt möglich.
Die Bewertung bezieht sich in Relation des Rastplatzangebotes auf die Radwege – Gesamtstreckendistanz, wodurch ein Art „Rastplatz-Ranking“ für den Radwanderweg entsteht. Die Zertifizierung zeigt dem Radler an, dass der Rastplatz eine herausragende Position im Vergleich zu weiteren Picknickplätzen dieses Radweges einnimmt.
Ein „Rastplatz“ kann u.U. auch nur aus einem Bänkchen (ohne Tische) bestehen, sofern die Lage (Landschaft) innerhalb der Gesamtstrecke die Auszeichnung rechtfertigt.

Der Rastplatz – Qualitätsstandard kann sich durch folgende Kriterien definieren:

  • Einbettung in herausragend idyllischer Naturlandschaft (Hauptmerkmal)
  • abseits von Straßenverkehrslärm in beschaulich ruhiger Lage
  • Direkte Zugänglichkeit (kein Umweg)
  • Infotafeln, Wetterschutzpavillon, Trinkwasser, Müllentsorgungsbehälter etc. erhöhen den Stellenwert
  • Sauberkeit (situationsabhängig, Momentaufnahme)

Einschränkungen der Aussagekraft
Die Auswahl erfüllt keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit, wertet nicht Rastplätze durch fehlende Kennzeichnung ab.
Auch lässt sich eine gewisse Subjektivität der jeweiligen Person, die die Bewertung vornimmt, sich nicht ausschließen, um so mehr, als dass es sich um Relativgrößen und keine absoluten Merkmalsausprägungen mit festen Indikatoren handelt.

Tachoabweichungen – Justierungshilfen
Kilometerangaben und Höhenwerte in den Roadbooks sind in einem Toleranzbereich zu sehen, da Messgeräte wie z.B. unterschiedlich eingestellte Tacho u. barometerbasierende Höhenmesser zwangsläufig zu Abweichungen führen.

Die meisten Radcomputer messen zwar unter der Betriebsart „Tageskilometer“ auf nur wenige Meter Abweichung sehr genau – allerdings immer in Abhängigkeit der exakten Radumfang-Eingabe. Tipp zur Tachoeichung:

Vergleicht man die Tachoanzeige mit der Kilometer – Angabe des Roadbooks, kann eine mögliche Abweichung folgendermaßen korrigiert werden:

Man stellt bei einer bestimmten Wegstrecke eine „abweichende“ KM-angabe zur Roadbook – Kilometrierung fest. Zahlenbeispiel: RB – Angabe 10.5 km, Tachoanzeige 10.93. Man braucht nur den aktuell eingegebenen Radumfang des eigenen Tachos (z.B. 1788) durch die „falsche“ Tachoanzeige dividieren (10.93) und das Ergebnis mit der KM – angabe des Roadbooks multiplizieren: 1788:10.93x10.5 = 1718; dann gelten die Roadbook-Kilometerangaben für den Radwanderer als „verlässlich“. Streckenabweichungen vom Roadbook müssen in Bezug auf kumulierte Kilometerangaben individuell korrigiert werden, will man für die Radwege-Fortsetzung weiterin die Roadbook-Kilometrierung nutzen. Verfügt man über einen manuell einstellbaren Tacho, kann der Tageskilometerstand an der individuellen Einstiegsstelle mit der entsprechenden Kilometrierung justiert werden, um die kumulierten KM-angaben weiterhin verlässlich nutzen zu können. Wer keinen manuell einstellbaren Tageskilometer-Zähler hat um auf relevante Werte zurück zu setzen, kann den Tacho für die „Umwegstrecke“ aushängen, oder sich die „Mehrkilometer“ bis zur Einmündung in den ursprünglichen befahrenen Radweg „merken“, und bei der Radwege-Fortsetzung die entsprechende Entfernung subtrahieren.

Hinweis: die individuelle Tachoabweichung potenziert sich bei zunehmender Entfernung, d.h. die „Fehlanzeige“ nimmt zu.
Der Aktualitätsgrad der Roadbooks über die Streckenführung hängt maßgeblich von Mitteilungsbereitschaft staatlicher Institutionen ab, eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben entfällt deshalb. Über externe Einflüsse wie z.B. der Streckenzustand, die Infrastruktur usw. kann das Roadbook wegen der kurzfristigen Veränderungsmöglichkeit (z.B. Witterungseinflüsse) naturgemäß keine Auskünfte geben.

Verhaltensregeln
Der Mensch ist nur Gast in der Natur!

UMWELT: Radler u. Biker sollten ihr Umweltbewusstsein auch mit in den Urlaub nehmen. Keinen Müll hinterlassen, und unnötigen Lärm in der schützenswerten Natur erzeugen. Als Gast sollte man die Sitten und Gebräuche seiner Gastgeber respektieren. Mountainbiker bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen Erlebnisspaß und Umweltschutz, wo nicht selten noch Vorurteile wegen angeblicher Umweltzerstörung durch das „Offroad-Biken“ vorherrschen. Jeder Einzelne kann seinen Beitrag leisten, dass solche Vorurteile abgebaut werden.
Achtung: in Naturschutzgebieten gelten verschärfte und individuell unterschiedliche Verhaltensbestimmungen, daher vor Tourbeginn Informationen einholen.

Radler-, und Biker-Ehrenkodex
Verhaltensregeln dienen zum Eigenschutz der Biker, aber auch zum Schutz der Mitmenschen für die die „Natur“ Arbeitsstätte oder Erholungsraum ist:

  • Fahre stets mit kontrollierter Geschwindigkeit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, da jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist (z.B. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Absperrketten, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten, Eisenpoller usw.)!
  • Der verantwortungsbewusste Radfahrer u. Biker passt sein Fahrverhalten an die zu erwartenden Weg- und Geländeeigenschaften an. Man sollte sich nicht abseits markierter Wege im unbefestigten Gelände bewegen – insbesondere in den Naturschutzgebieten
  • Nimm Rücksicht auf Wanderer und Fußgänger und überhole nur im Schritttempo!
  • Nimm Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Strecke und schätze deine Erfahrungen und persönliches Fahrkönnen realistisch ein (nicht das eigene Fahrvermögen überschreiten)!
  • Schütze den Kopf durch einen Helm und kontrolliere die Ausrüstung vor Antritt jeder Biketour (Bremsen, Klingel, Licht)!
  • Halte dich an Absperrungen und akzeptiere, dass dieser Weg primär der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient!
  • Nimm Rücksicht auf Natur und Wild, verlasse die gekennzeichnete Route nicht, verzichte auf das Fahren abseits geöffneter Wege
  • Beende die Biketour vor Einbruch der Dämmerung!
  • Keine Pflanzen abreißen und Abfall nur in den aufgestellten Recyclingstationen entsorgen oder diesen mit nach Hause nehmen
  • Unnötiger Lärm in freier Natur vermeiden.

Die ADFC - Leitsätze zum Mountainbiking
Mountainbike-Touren sollten sich an den nachstehenden Leitsätzen orientieren. Wenn sich alle an die Regeln halten, werden sich künftig weitere Einschränkungen vermeiden lassen. Die nachstehenden Leitsätze entsprechen den Regeln der International Bike Association. (IMBA) Sie wurden von uns an die in Deutschland vorherrschenden Verhältnisse angepasst.

  • Nur auf Wegen fahren
    In Deutschland ist das Fahren mit dem Bike im Wald nur auf Wegen gestattet. In manchen Bundesländern gibt es zum Biken Mindestbreitenregelungen, in Naturschutzgebieten kann es Beschränkungen geben. Deswegen: Fahrt nur auf Wegen und akzeptiert etwaige Einschränkungen.
  • Umweltschonend fahren
    Hinterlasst keine Spuren eurer Anwesenheit – weder durch Lärm oder Müll noch durch Spurrillen blockierender Reifen. Um Störungen zu vermeiden, die sich auf das Verhalten der Waldtiere auswirken, fahrt bitte in den frühen Morgen- und späten Abendstunden nicht mit dem Bike im Wald.
  • Vorausschauend und defensiv fahren
    Fahrt bergab vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit, damit ihr im Notfall rechtzeitig reagieren und stets innerhalb der zu überschauenden Wegstrecke zum Stehen kommen könnt. Denn die meisten Wege sind zur Bewirtschaftung von Forst und Landwirtschaft angelegt. Mit Arbeiten an und auf ihnen, mit abgestellten Fahrzeugen und vor allem mit geschlossenen Schranken oder anderen Hindernissen auf den Wegen muss man deshalb ebenso rechnen wie mit Fußgängern. Fußgänger haben immer Vorrang. Macht Euch ihnen gegenüber rechtzeitig bemerkbar, fahrt langsam an ihnen vorbei und haltet genügenden seitlichen Abstand.
  • Verantwortlich handeln
    Betrachtet das Mountainbike nicht nur als Sportgerät, sondern nutzt es, um rücksichtsvoll und bewusst in der Natur unterwegs zu sein und mit ihm die Schönheiten der Landschaft und der Natur „zu erfahren.“ Das Tragen eines Schutzhelmes ist empfehlenswert. Lernt, eure Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen.
  • Bikecheck vor jeder Fahrt
    Fahrt nur mit einem technisch einwandfreien Bike. Überprüft vor jeder Fahrt insbesondere Bremsen und Schaltung. Das Mitführen einer Mindestausstattung an Werk- und Flickzeug ist angeraten.

Kriterienkatalog des ADFC für Radfernwege
Ein Teil der präsentierten Fernradwege wurde strengen Kriterien unterworfen, die im Kriterienkatalog für Radfernwege vom ADFC (Allgemeiner, Deutscher, Fahrrad – Club)verankert sind.
Das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern initiierte <Bayernnetz für Radler> bietet ausschließlich Radtouren an, die jenem Kriterienkatalog für Radfernwege des ADFC entsprechen.

Kriterienkatalog (stichpunktartiger Auszug) für Radfernwege des ADFC:

1. Erforderlich

  • Möglichst umwegarme Verbindungen
  • Sichere Befahrbarkeit
  • Sichere Überquerbarkeit von Straßen (inner-, u. außerorts)
  • Allwettertauglicher Belag (außer bei Schnee-, u. Eisglätte)
  • Einheitliche und durchgängige Wegweisung in beide Richtungen
  • Ausweisung des öffentlichen Verkehrs mit Fahrradbeförderung
  • Regelbreiten der Radverkehrsanlagen
  • Angebot an touristischer Infrastruktur

2. Wünschenswert

  • Zügig und mit hohem Komfort befahrbar (durchgängige Befahrbarkeit mit Tourenrädern u. Gepäck, Tandem, Anhänger)
  • Attraktive Routenführung (erlebnisorientiert, naturnah, kulturelle Sehenswürdigkeiten)
  • Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber Erschließungsstraßen bei Dominanz des Radverkehrs
  • Angebote der touristischen Infrastruktur (z.B. Rastplätze, Kinderspielplätze)
  • Ausschluss störender Nutzungen (z.B. Reiten)

Vorsichtsmaßnahmen für Mountainbiker
Eine MTB-Ausrüstung ist obligatorisch, sowie situationsangepasstes vorausschauendes Fahren unbedingt erforderlich.
Große Vorsicht (Konzentration) ist für Mountainbiker bei schnellen Bergab-Passagen speziell vor uneinsehbaren Kurven geboten, da mit KFZ-Verkehr (Forstwirschaft, Jäger usw.) immer wieder gerechnet werden muss, die die gesamte Wegbreite beanspruchen. Jeder Biker muss sich dessen bewusst sein, dass die Wegausstattung, wie z.B. die Fahrbahnbeschaffenheit, Entwässerungseinrichtungen (z.B. Wasserspulen), Absperrvorrichtungen (z.B. Schranken, Eisenpoller), Sicherheitseinrichtungen (z.B. fehlende Geländer und Zäune) und Hinweise auf Gefahrenstellen ausschließlich auf den Wirtschaftsverkehr mit Traktoren und LKW ausgerichtet ist. Derartige Einrichtungen können an sich bereits Gefahrenstellen für Biker darstellen – vor allem dann, wenn er in der Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs ist. Für so manchen Biker entpuppten sich speziell eingelassene Eisenpoller zu Unfallschwerpunkten, die auch trotz Fahrlässigkeiten seitens der Biker für Diskussionszündstoff über Sinn u. Unsinn derselben nach sich zogen.
Absperrungen der Strecke aus betrieblichen Erfordernissen (z.B. Holzschlägerung und -transport), im Wegbereich lagernden Gütern, Betriebsmitteln und abgestellten Maschinen und Gefahrenstellen infolge von Naturereignissen sind jederzeit und an jeder Stelle möglich. Auch Steilgelände – erwähnt seien die besonders beliebten „Singletrails“ sind i.d.R. ungesichert und stellen dadurch eine potentielle Gefahrenquelle (Absturzgefahr) dar. Zudem können Witterungseinflüsse Trails oft nur noch schwer passierbar machen und die Sturzgefahr erhöhen.
Durch Witterungseinflüsse können unasphaltierte Strecken schnell unpassierbar werden. Nach Unwettern können Wasserrinnsale die Sturzgefahr erhöhen und Steine wie Bäume auf den Weg stürzen. Üblicherweise sind derartige Gefahrenstellen nicht abgesichert. Da unsere Wälder bewirtschaftet werden, muss man auch auf „freigegebenen“ MTB-Routen mit Autoverkehr bzw. zeitweiliger Routensperrung z.B. wegen Holznutzung rechnen.

Radfahren ist aktiver Umweltschutz
Radfahren ist gesund und umweltfreundlich. Gerade innerorts ist das Rad ein schnelles Verkehrsmittel, erfordert aber auch viel Umsicht und Vorsicht.

Bedenken Sie:
Fast jeder in einen Unfall verwickelte Radfahrer wird verletzt, viele davon sogar schwer. Hier informieren wir Sie, wie Sie Ihr Unfall- und Verletzungsrisiko senken können. Wir wollen, dass Sie als Radfahrer sicherer am Straßenverkehr teilnehmen können.

Typische Gefahren
Kreuzungen und Einmündungen sind, auch bei vorhandenen Radwegen, gefährlich. Radfahrer bewegen sich häufig im „toten Winkel“ der Kraftfahrer. Besonders gefährlich ist das Fahrradfahren auf der linken Seite.

Deshalb

  • Rechnen Sie gerade an Kreuzungen und Einmündungen damit, übersehen zu werden. Vor allem Lkw- und Busfahrer können Sie nicht immer sehen.
  • Nehmen Sie Blickkontakt auf.
  • Halten Sie sich an das Rechtsfahrgebot, und benutzen Sie die
    rechten Radwege.
  • Folgen Sie immer der markierten Radverkehrsführung, der Radfahrerfurt.

Mit Sicherheit Helm
Die meisten Radfahrer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, erleiden Kopfverletzungen. Deshalb: Schützen Sie sich vor
folgenschweren Kopfverletzungen mit einem Fahrradhelm.
Der Fahrradhelm sollte einer Prüfnorm entsprechen (z. B. DIN 33954), fest sitzen, aber nicht drücken, einen breiten und fest schließenden, aber leicht bedienbaren Kinnriemen haben, durch auffällige Farben gut sichtbar sein, gut belüftet sein und vor Insekten schützen, eine auswechselbare und waschbare Innenpolsterung haben.

Bedenken Sie:
Dass der Fahrradhelm nach einem Sturz seine Schutzwirkung verloren hat, nicht unbegrenzt haltbar ist und niemals eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise ersetzen kann.

Tipps für Radfahrer

  • Fahren Sie immer mit Fahrradhelm.
  • Fahren Sie rechtzeitig mit Licht, spätestens wenn auch die ersten Autos Abblendlicht einschalten.
  • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
  • Fahren Sie vorausschauend
  • Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen.
  • Hängen Sie weder Gepäck noch Taschen an den Lenker.
  • Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad, vor allem mit funktionsfähiger Bremse und Beleuchtung.
  • Zeigen Sie rechtzeitig mit Handzeichen an, wohin Sie fahren möchten.
  • Vergessen Sie nicht, dass das Handy-Verbot auch für Radfahrer gilt!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger.

Bedenken Sie:
Andere Verkehrsteilnehmer nehmen Sie oft nur schwer wahr. Rechnen Sie mit Fehlern anderer, denn bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ziehen Sie immer den Kürzeren.

Wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer
Die Verkehrsregeln dienen auch Ihrer Sicherheit. Beachten Sie die Verkehrsregeln, denn Sie haben keine „Knautschzone“.

  • Benutzen Sie die vorgesehenen Radwege oder durch Verkehrszeichen bestimmte Verkehrsflächen.
  • Beachten Sie die Vorfahrtregeln und bleiben Sie bei „Stoppzeichen“ und „roten Ampeln“ immer stehen.
  • Kinder mit Fahrrädern müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und dürfen dann bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
    Dabei müssen sie auf andere Gehwegnutzer Rücksicht nehmen.

Bedenken Sie:
Auch wenn Kinder ihr Fahrrad schon gut beherrschen, sind sie oft durch das Verkehrsgeschehen überfordert, denn Spiel und Spaß stehen bei ihnen im Vordergrund. Kinder lernen durch Nachahmen. Seien Sie ihnen deshalb ein Vorbild.
Bezugsquelle „Radfahren ist aktiver Umweltschutz“ Stadt Deggendorf 

Haftungsausschluss
Das Befahren der dargestellten Radwanderrouten geschieht auf eigene Gefahr, d.h. jedwede Haftung in Bezug der beschriebenen Streckenrouten unter www.bayernbike.de bzw. www.dreiländerbike.de ist ausgeschlossen. Jeder Radfahrer hat auf seine eigene Sicherheit wie Schutzhelm, verkehrssicheres Rad, Schutzkleidung sowie insbesondere auf das Verkehrsgeschehen, dem Geländeverlauf und Streckenzustand eigenverantwortlich zu achten.

Wegabschnitte, die einem allgemeinen Fahrverbot unterliegen bzw. nur für Fußgänger zugelassen sind, müssen beachtet werden. Für Begehung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Biketouristik GbR ebenfalls keine Haftung.

Der Haftungsausschluss der Biketouristik GbR bezieht sich auch auf alternative Steckenbeschreibungen, die abweichend beschilderter Streckenrouten verlaufen. Bei abweichenden Roadbookangaben von der offiziellen Wegmarkierung (z.B. durch zwischenzeitliche Streckenverlegungen), ist im Zweifelsfall der ausgewiesenen Radwegebeschilderung zu folgen. Aus Sicherheitsaspekten, sollte das Roadbook niemals während des Radfahrens sondern an einem sicheren Standpunkt gelesen werden, um verkehrs-, u. situationsbedingte Gefahren zu vermeiden.

Obwohl die Inhalte sorgfältig recherchiert wurden, übernimmt die Biketouristik GbR keinerlei Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit u. Aktualität. Auf Parameter wie Streckenverlegungen (Umleitung), Baustellen, Verkehrslage, witterungsbedingte Situationen, Fahrbahnbeschaffenheit und sonstige aktuelle Ereignisse hat sich der Radler/Biker in eigenem Interesse einzustellen.
Die symbolischen Gefahrenhinweise (Warndreiecke) sind nur eine subjektive und unvollständige Auswahl besonderer Gefahrenpotentiale, mit weiteren Gefahrenstellen ist jederzeit zu rechnen.
Fazit: situationsangepasstes vorausschauendes Radeln / Biken wie auch eine fundierte Radwegeplanung und professionelle Tourorganisation bleibt die wirkungsvollste Lebens-, und Unversehrtheitsversicherung und sind Garanten für erlebnisreiches Genussradeln – dies gilt umso mehr, je anspruchsvoller die Geländeverhältnisse sind.

Mit radsportlichem Gruß
Curd Biedermann


© (Redaktionsleitung, biketourstik, Stand Januar 2006)

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