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Helmtragequote steigt kontinuierlich

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) - ein technisch-wissenschaftliches Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - führt seit Mitte der 70er Jahre kontinuierlich repräsentative Verkehrsbeobachtungen im gesamten Bundesgebiet durch, bei denen die Sicherungsquoten von Pkw-Insassen und das Tragen von Schutzhelmen und Schutzkleidung auf Zweirädern erfasst werden. Seit 2002 geschieht dies für den Zweiradverkehr turnusgemäß im Jahresrhythmus. Das standardisierte Erhebungsverfahren erlaubt verallgemeinerbare Aussagen zur Entwicklung des Schutzverhaltens.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat die Helmtragequoten der Fahrradfahrer - differenziert nach Altersgruppen - für das Jahr 2020 veröffentlicht. Dabei suggeriert die Überschrift der Pressemeldung "Fahrradhelme werden immer beliebter" auf den ersten Blick eine hohe Helmtrage-Akzeptanz. Zwar ist die Helmtragequote gegenüber dem Vorjahr in allen Altersgruppen der beobachteten Personen von 23 Prozent auf 26 Prozent geringfügig angestiegen, nichtsdestotrotz ist der niedrige Anteil von rund ¼ der Radfahrer, die mit Helm unterwegs besorgniserregend. Während die Helmtragequote unter den motorisierten Zweirädern nahezu bei 100 Prozent liegt, überwiegen unter Radfahrern mehrheitlich die Helmmuffel. Die unterschiedliche Verhaltensweise liegt im Wesentlichen darin begründet weil Motorradfahrer einer gesetzlichen Helmpflicht unterliegen, währenddessen die Straßenverkehrsordnung (StVO) Radfahrern keine verbindliche Helmpflicht vorschreibt. Wie dem auch sei, ist es in einem Land mit einem ausgeprägten Vorsorgesystem schon erstaunlich, dass für fast ¾ aller Radfahrer der Schutz des eigenen Kopfes eine nachrangige Bedeutung hat. 

Schutzhelm auf dem Fahrrad (innerorts)

Der Schutzhelm setzt sich unter Radfahrern zunehmend durch. 2023 trugen innerorts 44,4 Prozent aller Radfahrer einen Helm. Vor fünf Jahren waren es dagegen nur 22,8 Prozent, wie es aus Ergebnissen der Verkehrsbeobachtung des Bundesamts für Straßenwesen (BASt) hervorgeht. Während unter den Fahrern konventioneller Fahrräder die Tragequote 35,4 Prozent betrug, war die Quote unter den Pedelec-Fahrern mit 65 Prozent fast doppelt so hoch.

82,8 (81,3) Prozent der Kinder von 6 bis 10 Jahren trugen 2023 einen Fahrradhelm. Bei den 11- bis 16-Jährigen lag die Helmnutzung bei 47,4 (47,5) Prozent. Von den 17- bis 21-Jährigen trugen 33,1 (31,2) Prozent, von den 22- bis 30-Jährigen 36,7 (34,3) Prozent, von den 31-bis 40-Jährigen 47,3 (42,9) Prozent, von den 41-bis 60-Jährigen 44,2 (40,4) Prozent und von den ab 61-Jährigen 46,6 (37,5) Prozent einen Fahrradhelm. 

Die hohe Helmtragequote bei Kindern ist verantwortungsbewußten Erziehungsberechtigten zu verdanken, welche auf die Sicherheit und das Wohl ihrer Kinder achten. Im Idealfall gehen Eltern als Vorbild voran und tragen selbst einen Radhelm, ansonsten ist es um die Vorbildfunktion geschehen. Unbehelmte Eltern gauckeln ihren Kindern vor, dass es anscheindend einzig am Alter liegt, warum Erwachsene keinen Helm benötigen. Jedenfalls ist die dem Nachwuchs kaum vermittelbar, warum die "Kleinen" Helme tragen müssen und Erwachsene nicht. Ein Widerspruch der sich weder schönreden noch irgendwie rechtfertigen lässt. Dazu das Bundesverkehrsministerium: Wenn Eltern ihren Kindern einen Helm aufsetzen, selbst aber keinen tragen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie später als Teenager oder junge Erwachsene auch keinen Helm tragen werden. 

Bei Jugendlichen zeichnet sich ein gänzlich anderes Bild ab. Erschreckend, dass in der Altersgruppe der 17- bis 21-Jährigen gerade mal 15 Prozent einen Helm aufsetzen. Nicht viel besser schaut bei den 22- bis 30-Jährigen aus, wo nur 19 Prozent der Radler behelmt unterwegs sind. Etwas besser bei den 31- bis 40-Jährigen die mit 26 Prozent wenigstens im Gesamtschnitt liegen, doch der relativ geringe Anteil der Helmträger lässt noch viel Luft nach oben.

 No Go's beim Radfahren

In letzter Zeit sind nicht nur vermehrt Radfahrer ohne Helm zu beobachten, sondern es scheint besonders cool zu sein frei­händig Rad zu fahren. Ob das verbotene Fahrverhalten an der Vielzahl unbedarfter Neueinsteiger - vornehmlich E-Biker - liegt, die seit der Coronakrise explosionsartig zugenommen haben, sei dahingestellt. Wer's noch nicht weiß: freihändiges Fahrradfahren ist nach § 23 Abs. 3 Satz 2 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verboten, dessen Ordnungs­widrigkeit mit einem Bußgeldverfahren geahndet wird. Auch die Nutzung des Handys (Telefonieren, Lesen oder Tippen von Nachrichten) während dem Radfahren ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet, wer dadurch andere gefährdet, wird mit 75 Euro bzw. bei einem Unfall mit 100 Euro Bussgeld zur Kasse gebeten. Bei einer gewagten Fahrweise, bei der nicht beide Hände am Lenker sind, ist im Falle einer schlagartig auftretetenden Gefahrensituation ein reaktionsschnelles Bremsen bzw. abrupte Ausweichmanöver nicht gewährleistet. Zu allem Übel gefährdet riskantes Fahrverhalten auch andere Verkehrsteilnehmer. Vor allem dann, wenn Begegnungsverkehr auf (schmalen) Radwegen herrscht. 

Musikhören ist zwar gestattet, allerdings darf sie nur so laut sein, dass der Radfahrer seine Umgebung noch wahrnimmt und beispielsweise die Geräusche des Straßenverkehrs hört. Ansonsten droht ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler von der Musik abgelenkt war oder akkustisch nichts wahrnahm muss befürchten, für den Schaden in Mithaftung genommen zu werden. 

Auch beim Fahrradfahren gibt es eine Promillegrenze. Wer mit über 1,6 Promille erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig. Wer dabei erwischt wird muss mit einer Strafanzeige rechnen. Damit drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe und womöglich die gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die den Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann. Wer sich auffällig verhält und beispielsweise mit seiner Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet, kann sich schon ab 0,3 Promille strafbar machen.

Seit Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 sind Radfahrer besser geschützt. So müssen Autofahrer innerorts beim Überholen von Radlern einen Seitenabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Meter einhalten. Aufgrund vieler tödlicher Abbiegeunfälle dürfen Lkws ab 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist.

Helme verhindern schwere Kopfverletzungen

Bild oben "Melonentest". Das Experiment symbolisiert die Verletzlichkeit des Kopfes bei einem Aufprall auf Asphalt

Radfahrer sind neben Fußgängern ohne schützende Knautschzone die fragilsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Dass Helme das Verletzungs- bzw. Sterberisiko signifikant verringeren ist durch wissenschaftliche Studien hinlänglich belegt. Fahrradhelme können Leben retten, das Risiko für ernsthafte Kopfverletzungen verringern und vor Gesichtsfrakturen im oberen Gesichtsbereich schützen. Dies zeigte die Auswertung von Fahrradunfällen, die im „American Journal of Surgery“ veröffentlicht wurde. Die Chirurgen-Vereinigung American College of Surgeons untersuchte im Jahr 2012 die Daten von 6267 Menschen, die nach einem Fahrradunfall Hirnblutungen erlitten. Ergebnis: Radfahrer mit Helm hatten ein 52 Prozent geringeres Risiko, ein schweres Hirn-Trauma zu erleiden bzw. ein 44% geringeres Risiko, an den Folgen des Unfalls zu versterben. Helmgeschützte Fahrradfahrer hatten auch eine um 31% geringere Wahrscheinlichkeit für Gesichtsfrakturen, da der obere Teil des Gesichts, vor allem rund um die Augen am meisten geschützt ist, während vor Frakturen im unteren Teil des Gesichts, wie für Nase und Kinn weniger Schutz besteht. Darüber hinaus mussten sich Radfahrer mit Helm weniger oft nach einem Unfall einer Gehirnchirurgie unterziehen, was ein weiterer Beweis dafür ist, dass Helme ein gewisses Maß an Schutz bieten, schreibt das Studienteam.

Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Uniklinikum Münster belegt den gravierend hohen Anteil getöteter Radfahrer, die ohne Helm ihr Leben verloren. Zwischen 2012 und 2013 wurden insgesamt 543 Unfälle mit 117 getöteten Radfahrern analysiert, von denen nur sechs einen Helm trugen. Demzufolge verloren knapp 95 Prozent ihr Leben ohne Kopfschutz, bzw. mehr als 50 Prozent der getöteten Radfahrer starben an einem Schädel-Hirn-Trauma. „Man sieht deutlich, wie wirksam ein guter Radhelm sein kann“, so Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), „viele getötete Radfahrer hätten überleben können.“ Dem pflichtet Prof. Dr. Michael J. Raschke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), stellvertretender DGOU-Präsident und Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster bei: „Im Falle eines Sturzes kann ein Helm dazu beitragen, eine schwere Kopfverletzung zu verhindern."