Fast ¾ der Radfahrer sitzen in Deutschland "oben ohne" im Sattel

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) - ein technisch-wissenschaftliches Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - führt seit Mitte der 70er Jahre kontinuierlich repräsentative Verkehrsbeobachtungen im gesamten Bundesgebiet durch, bei denen die Sicherungsquoten von Pkw-Insassen und das Tragen von Schutzhelmen und Schutzkleidung auf Zweirädern erfasst werden. Seit 2002 geschieht dies für den Zweiradverkehr turnusgemäß im Jahresrhythmus. Das standardisierte Erhebungsverfahren erlaubt verallgemeinerbare Aussagen zur Entwicklung des Schutzverhaltens.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat die Helmtragequoten der Fahrradfahrer - differenziert nach Altersgruppen - für das Jahr 2020 veröffentlicht. Dabei suggeriert die Überschrift der Pressemeldung "Fahrradhelme werden immer beliebter" auf den ersten Blick eine hohe Helmtrage-Akzeptanz. Zwar ist die Helmtragequote gegenüber dem Vorjahr in allen Altersgruppen der beobachteten Personen von 23 Prozent auf 26 Prozent geringfügig angestiegen, nichtsdestotrotz ist der niedrige Anteil von rund ¼ der Radfahrer, die mit Helm unterwegs besorgniserregend. Während die Helmtragequote unter den motorisierten Zweirädern nahezu bei 100 Prozent liegt, überwiegen unter Radfahrern mehrheitlich die Helmmuffel. Die unterschiedliche Verhaltensweise liegt im Wesentlichen darin begründet weil Motorradfahrer einer gesetzlichen Helmpflicht unterliegen, währenddessen die Straßenverkehrsordnung (StVO) Radfahrern keine verbindliche Helmpflicht vorschreibt. Wie dem auch sei, ist es in einem Land mit einem ausgeprägten Vorsorgesystem schon erstaunlich, dass für fast ¾ aller Radfahrer der Schutz des eigenen Kopfes eine nachrangige Bedeutung hat. 

Erfreulich ist, dass 82 Prozent der Kinder von 6 bis 10 Jahren beim Radfahrern ein Helm auf hatten. Auch bei den 11- bis 16-Jährigen ist die Helmnutzung deutlich gestiegen, und liegt nunmehr bei über der Hälfte. Der Sprung von 34 (2019) auf 54 Prozent viel deutlich aus. Auch ältere Radfahrer ab dem 61. Lebensjahr setzen vermehrt auf den Schutz des Kopfes. So hat sich die Helmtragequote der Senioren von 21 Prozent (2019) auf 43 Prozent mehr als verdoppelt.

Die hohe Helmtragequote bei Kindern ist verantwortungsbewußten Erziehungsberechtigten zu verdanken, welche auf die Sicherheit und das Wohl ihrer Kinder achten. Im Idealfall gehen Eltern als Vorbild voran und tragen selbst einen Radhelm, ansonsten ist es um die Vorbildfunktion geschehen. Unbehelmte Eltern gauckeln ihren Kindern vor, dass es anscheindend einzig am Alter liegt, warum Erwachsene keinen Helm benötigen. Jedenfalls ist die dem Nachwuchs kaum vermittelbar, warum die "Kleinen" Helme tragen müssen und Erwachsene nicht. Ein Widerspruch der sich weder schönreden noch irgendwie rechtfertigen lässt. Dazu das Bundesverkehrsministerium: Wenn Eltern ihren Kindern einen Helm aufsetzen, selbst aber keinen tragen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie später als Teenager oder junge Erwachsene auch keinen Helm tragen werden. 

Bei Jugendlichen zeichnet sich ein gänzlich anderes Bild ab. Erschreckend, dass in der Altersgruppe der 17- bis 21-Jährigen gerade mal 15 Prozent einen Helm aufsetzen. Nicht viel besser schaut bei den 22- bis 30-Jährigen aus, wo nur 19 Prozent der Radler behelmt unterwegs sind. Etwas besser bei den 31- bis 40-Jährigen die mit 26 Prozent wenigstens im Gesamtschnitt liegen, doch der relativ geringe Anteil der Helmträger lässt noch viel Luft nach oben.

 No Go's beim Radfahren

In letzter Zeit sind nicht nur vermehrt Radfahrer ohne Helm zu beobachten, sondern es scheint besonders cool zu sein frei­händig Rad zu fahren. Ob das verbotene Fahrverhalten an der Vielzahl unbedarfter Neueinsteiger - vornehmlich E-Biker - liegt, die seit der Coronakrise explosionsartig zugenommen haben, sei dahingestellt. Immerhin stieg der Fahrrad- und E-Bike Absatz 2020 mit 5,04 Mio. Einheiten um +16,9% gegenüber dem Vorjahr. Wer's noch nicht weiß: freihändiges Fahrradfahren ist nach § 23 Abs. 3 Satz 2 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verboten. Die Ordnungs­widrigkeit begründet ein Bußgeldverfahren. Auch die Nutzung des Handys (Telefonieren, Lesen oder Tippen von Nachrichten) während dem Radfahren ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet, wer dadurch andere gefährdet, wird mit 75 Euro bzw. bei einem Unfall mit 100 Euro Bussgeld zur Kasse gebeten. Bei einer gewagten Fahrweise, wo nicht beide Hände am Lenker sind ist im Falle einer schlagartig auftretetenden Gefahrensitution ein reaktionsschnelles Bremsen bzw. abrupte Ausweichmanöver nicht gewährleistet. Zu allem Übel gefährdet riskantes Fahrverhalten nicht nur den leichtsinnigen Übeltäter selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Vor allem dann, wenn Begegnungsverkehr auf (schmalen) Radwegen herrscht, zumal die Radverkehrsdichte - seit der Coronakrise - extrem gestiegen ist bzw. die desolate Verkehrswegeinfrastruktur ihrerseits weitere Gefahren birgt. 

Musikhören ist zwar gestattet, allerdings darf sie nur so laut sein, dass der Radfahrer seine Umgebung noch wahrnimmt und beispielsweise die Geräusche des Straßenverkehrs hört. Ansonsten droht ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler von der Musik abgelenkt war oder akkustisch nichts wahrnahm muss befürchten, für den Schaden in Mithaftung genommen zu werden. 

Auch beim Fahrradfahren gibt es eine Promillegrenze. Wer mit über 1,6 Promille erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig. Wer dabei erwischt wird muss mit einer Strafanzeige rechnen. Damit drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe und womöglich die gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die den Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann. Wer sich auffällig verhält und beispielsweise mit seiner Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet, kann sich schon ab 0,3 Promille strafbar machen.

Seit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 sind Radfahrer deutlich besser geschützt. So müssen Autofahrer innerorts beim Überholen von Radlern einen Seitenabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Meter einhalten. Aufgrund vieler tödlicher Abbiegeunfälle dürfen Lkws ab 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist.

Helme verhindern schwere Kopfverletzungen

Bild oben "Melonentest". Das Experiment symbolisiert die Verletzlichkeit des Kopfes bei einem Aufprall auf Asphalt

Radfahrer sind neben Fußgängern ohne schützende Knautschzone die fragilsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Dass Helme das Verletzungs- bzw. Sterberisiko signifikant verringeren ist durch wissenschaftliche Studien hinlänglich belegt. Fahrradhelme können Leben retten, das Risiko für ernsthafte Kopfverletzungen verringern und vor Gesichtsfrakturen im oberen Gesichtsbereich schützen. Dies zeigte die Auswertung von Fahrradunfällen, die im „American Journal of Surgery“ veröffentlicht wurde. Die Chirurgen-Vereinigung American College of Surgeons untersuchte im Jahr 2012 die Daten von 6267 Menschen, die nach einem Fahrradunfall Hirnblutungen erlitten. Ergebnis: Radfahrer mit Helm hatten ein 52 Prozent geringeres Risiko, ein schweres Hirn-Trauma zu erleiden bzw. ein 44% geringeres Risiko, an den Folgen des Unfalls zu versterben. Helmgeschützte Fahrradfahrer hatten auch eine um 31% geringere Wahrscheinlichkeit für Gesichtsfrakturen, da der obere Teil des Gesichts, vor allem rund um die Augen am meisten geschützt ist, während vor Frakturen im unteren Teil des Gesichts, wie für Nase und Kinn weniger Schutz besteht. Darüber hinaus mussten sich Radfahrer mit Helm weniger oft nach einem Unfall einer Gehirnchirurgie unterziehen, was ein weiterer Beweis dafür ist, dass Helme ein gewisses Maß an Schutz bieten, schreibt das Studienteam.

Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Uniklinikum Münster belegt den gravierend hohen Anteil getöteter Radfahrer, die ohne Helm ihr Leben verloren. Zwischen 2012 und 2013 wurden insgesamt 543 Unfälle mit 117 getöteten Radfahrern analysiert, von denen nur sechs einen Helm trugen. Demzufolge verloren knapp 95 Prozent ihr Leben ohne Kopfschutz, bzw. mehr als 50 Prozent der getöteten Radfahrer starben an einem Schädel-Hirn-Trauma. „Man sieht deutlich, wie wirksam ein guter Radhelm sein kann“, so Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), „viele getötete Radfahrer hätten überleben können.“ Dem pflichtet Prof. Dr. Michael J. Raschke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), stellvertretender DGOU-Präsident und Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster bei: „Im Falle eines Sturzes kann ein Helm dazu beitragen, eine schwere Kopfverletzung zu verhindern."

Die Forscher untersuchten typische Unfallszenarien mit Hilfe von Computersimulationen. Erkenntnis: stürzt ein Radfahrer auf die Seite und prallt mit dem Kopf auf die Fahrbahn, absorbiert ein Helm die auf den Kopf einwirkende Stoßenergie um zwei Drittel. Wie die Unfallforscher feststellten sinkt das Risiko einer schweren Gehirnerschütterung um etwa 30 Prozent. Beim Sturz über den Lenker und frontalem Kopfaufprall sagen sie eine Minderung des Risikos für eine Hirnblutung sogar um mehr als 90 Prozent vorher. Das bedeutet, dass es bei Helmträgern seltener zu schweren Kopfverletzungen wie Schädelbrüchen oder Hirnblutungen kommt. Im Falle einer Kollision mit einem Auto dämpft ein Kopfschutz zwar den Aufprall, allerdings mindert sich die Schutzwirkung des Helms äquivalent zur Geschwindigkeitszunahme, resümieren die Wissenschaftler.

Eine Studie der DEKRA Unfallforschung unter 12.700 Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrern ermittelte die Helmtragequoten in neun als fahrradfreundlich geltende Hauptstädte Europas. Dazu konzipierte die DEKRA Unfallforschung 2019 eigens eine quantitative Querschnittsstudie. Hinsichtlich der Helmnutzung verdeutlichen die Studienergebnisse in Berlin, Warschau, Kopenhagen, Zagreb, Ljubljana, Wien, London, Amsterdam und Paris teils große Schwankungsbreiten. Positiver "Ausreißer" ist London, wo fast 61% der Radfahrer einen Helm tragen. Obwohl die Niederlande als Top-Fahrradnation schlechthin gilt, wies Amsterdam mit lediglich 1,1 Prozent die geringste Helmtragequote auf weshalb die Stadt in der Vergleichsstudie das Schlußlicht bildet. Bei genauerer Betrachtung mag dies auf eine exzellente Infrastruktur zurückzuführen sein, welche das Radfahren auf Straßen erheblich sicherer macht und Radfahrer deswegen einen Helm als überflüssig erachten. Gleichwohl schützt selbst die beste Infrastruktur nicht vor Unfällen. Passiert ein Unfall, ist und bleibt der Helm der effektivste Schutz vor schwereren oder gar tödlichen Verletzungen.

Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Mobilitätsmittel oder Sportgerät. Laut statistisches Bundesamt (Destatis), war im Jahr 2020 fast jeder siebte Mensch, der im Straßenverkehr ums Leben kam, mit dem Fahrrad unterwegs. Nach vorläufigen Ergebnissen ging die Zahl der Verkehrstoten im Pandemiejahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr am stärksten bei den getöteten Pkw-Insassen zurück (-14,2 % auf 1.170 Getötete). Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger nahm um 9,8 Prozent auf 376 Getötete ab. Dagegen fiel der Rückgang bei den getöteten Fahrradfahrern mit -4,3 Prozent deutlich geringer (426 Getötete) aus, wogegen die Zahl der getöteten Pedelecfahrer von Januar bis November 2020 sogar um 22 (19,1 %) auf 137 Personen zunahm.

Haftungsfragen

Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Helmpflicht vorschreibt, brauchen Radler ohne Helm im öffentlichen Verkehr - bis auf wenige Ausnahmen - weder ein Bußgeld noch eine Verwarnung oder Mithaftung befürchten. Doch Obacht: Inwieweit die Haft-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Fahrradunfall ohne Helm einspringt bzw. vollständige Entschädigungszahlungen leistet verbirgt sich u.U. in kleingedruckten Klauseln in der Police.

Fahrradfahrer ohne Helm verstoßen zwar nicht per se gegen das Gesetz, dennoch gibt es am Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein ein Fall aus dem Jahr 2013, bei dem die Mitschuld eines Radfahrers festgestgellt wurde. Allerdings wurde das Urteil 2014 vom Bundesgerichtshof wieder einkassiert. Zwar besteht gegenwärtig keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Helms beim Radfahren, trotzdem gibt es Ausnahmen bei denen sich Radfahrer ohne Schutzhelm ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen (Einzelfallenscheidung/Richterrechtsprechung). So begründet das fehlende Tragen eines Fahrradhelms gemäß §254 BGB dann einen Mitverschuldensvorwurf, wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer Risiken aussetzt, bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Konkret trifft dies z.B. auf Mountainbiker zu die sich in technisch anspruchsvollem Gelände bewegen. Ebenso gilt die Ausnahme von der Regel auch für Fahrer von Rennrädern, wobei es unerheblich ist ob es sich um Wettkampfveranstaltungen oder nur um eine reine Freizeitausübung handelt. Anderenfalls trifft eine verunfallte Person im Falle einer Kopfverletzung ohne Helmschutz ein Mitverschulden, das einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung mindern oder gar ausschließen kann. Wird eine besonders risikobehaftete Fahrweise ohne Helm nachgewiesen kann rechtlich betrachtet zur Verantwortung herangezogen werden. 

Für und Wider einer gesetztlichen Helmpflicht für Radfahrer

Auch wenn die Sicherheit beim Radfahren oberstes Gebot sein sollte, scheiden sich über das viel diskutierte Thema einer gesetzlichen Helmpflicht die Geister. In Anbetracht der ernsthaften Verletzungsgefahren im Falle eines Sturzes erscheinen die Vorwände gegen das Tragen eines Helms schon fast banal. Im Wesentlichen wird aus Eitelkeit bzw. Bequemlichkeit auf den lebensrettenden Kopfschutz verzichtet, weil er die Haare platt drückt, man angeblich darunter schwitzt und die Helmschale zudem uncool ausschaut.

Obwohl renommierte Experten eine Helmpflicht schon lange befürworten, spricht sich ausgerechnet die Zweirad-Lobby der Fahrradfahrer - der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) - vehement dagegen aus. „Eine Helmpflicht lehnen wir ab. Sie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und führt zu einem Rückgang der Radnutzung“, schreibt die Radler-Lobby in ihrem verkehrspolitischen Programm. Der Verein - mit mehr als 200.000 Mitgliedern Deutschlands größte Interessenvertretung - verweist auf negative Folgen einer gesetzlichen Helmpflicht. Beispielweise würde es Menschen vom Radfahren abschrecken, was die Zunahme des Autoverkehrs zur Folge hätte. Darüberhinaus sieht der ADFC Optimierungspotential weniger beim eigenen Klientel als vielmehr bei den Autoherstellern: „Vor allem neu entwickelte Sicherheitstechnik in Autos kann schwere Verletzungen von Radfahrern und Fußgängern besser vermeiden oder typische Unfälle ganz verhindern. Wir plädieren dafür, dass geeignete Assistenz- und Sicherheitssysteme für Pkw und insbesondere Lkw entwickelt und gesetzlich vorgeschrieben werden.“ Dass die Automobilindustrie technische Vorkehrungen zur Risikominimierung der Fahrradfahrer treffen soll, diese aber selbst von einer Helmpflicht verschont bleiben sollen, mutet schon etwas kurios an. Trotz der nachweislich hohen Schutzwirkung des Helms sowie medialer Kritik bzgl. der fragwürdigen Verbandshaltung beharrt der ADFC weiterhin gegen die Einführung einer Helmpflicht. Wenngleich die Schutzwirkung des Fahrradhelms bei Beteiligung von Kraftfahrzeugen, insbesondere im höheren Geschwindigkeitsbereich mit hoher absorbierender Energie seine Grenzen hat darf nicht außer Acht bleiben, dass die Hauptursache für Kopfverletzungen in Alleinunfällen liegt an denen Autofahrer nicht beteiligt sind. Das strikte Nein zur Helmpflicht ignoriert die Tatsache des effektiven Kopfschutzes, womit die Sicherheit beim Radfahren keine erstrangige Bedeutung genießt.

Gründe, warum Radfahrer keinen Helm aufsetzen, geht aus einer Statistik von YouGov aus dem Jahr 2019 hervor:

  • 44 Prozent der Radfahrer finden einen Helm unbequem
  • 37 Prozent fühlen sich auch ohne Helm sicher
  • 30 Prozent schwitzen zu sehr mit Helm 
  • 25 Prozent gaben an, der Helm sei unkomfortabel zu transportieren
  • 23 Prozent finden Helme unästhetisch
  • 20 Prozent hatten Bedenken um ihre Frisur

Gleichwohl gilt aber auch, dass ein Helm zwar den Grad einer Verletzung zu verringern mag, doch Unfälle deswegen nicht vermieden werden. Auch macht ein Fahrradhelm nicht automatisch unverwundbar, allenfalls bietet er einen partiellen körperlichen Schutz. Umso leichtsinniger wäre es, das Sicherheitsplus durch risikofreudigeres Fahrverhalten wieder aufzuwiegen. Eine umsichtige, dem eigenen Fahrkönnen angepasste und vorausschauende Fahrweise ist und bleibt die effektivste Schutzmaßnahme, um unversehrt seinem Hobby zu frönen.

Fazit

Es bleibt jedem Radfahrer selbst überlassen, ob er "behelmt" auf dem Sattel sitzt oder nicht. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Radfahrer im Kreis der Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone jedoch immer das schwächste Glied. Freilich verhindert ein Fahrradhelm keinen Unfall, gleichwohl reduziert er aber den Personenschaden indem die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas oder sogar einer tödlichen Verletzung verringert wird. Da das Gehirn eines unserer wichtigsten Organe ist, hat uns die Natur mit einem (stoß-) festen Schädel ausgestattet. Doch selbst bei Schrittgeschwindigkeit besteht die Gefahr, mit dem Kopf derart hart aufzuschlagen, dass womöglich lebensbedrohliche Verletzungen drohen. Ob Eigenverschulden oder fehlerhaftes Fahrverhalten Dritter spielt für den Verunfallten letzten Endes keine Rolle. Deshalb gilt: Erst Helmriemen schließen, dann losradeln!

Wissenswertes zum Fahrrad-Helm (ADAC)

Mit Helm, Charme und Melone (wochenblatt-reporter.de)